Dann gilt Folgendes:
Als Zugangsvoraussetzung gilt das permanente Tragen einer FFP2-Maske. Die Testpflicht entfällt.
Die kostenlose BRK-Teststrecke im Eingangsbereich des Krankenhauses wird ab dem 01.03.2023 nicht mehr zur Verfügung stehen.
In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr können die Patientinnen und Patienten auf den bettenführenden Stationen weiterhin von mehreren Personen besucht werden. Nach Absprache mit den Stationen sind auch Besuche außerhalb dieses Zeitfensters möglich.
Detaillierte Informationen zur Besucher-Regelung finden Sie HIER.