Der Betriebsrat der Leopoldina-Krankenhaus GmbH ist das Mitbestimmungsorgan aller Mitarbeiter im Unternehmen. Er handelt eigenständig und unabhängig, gestützt auf das Betriebsverfassungsgesetz. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Betriebsräte weisungsfrei und nur den Mitarbeitern gegenüber verantwortlich. Die Mitbestimmung erstreckt sich über alle personellen und sozialen Angelegenheiten im Betrieb, wie Einstellung, Versetzung, Höhergruppierung, Arbeitszeiten etc.
Der Betriebsrat ist Anlaufstelle bei individuellen Problemen und Konflikten, versteht sich als Ansprechpartner in allen Fragen. Wer kennt schon alle Paragraphen, Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen?
Sollten Mitarbeiter Hilfe oder Rat benötigen, so haben sie das Recht, den Betriebsrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen.