Praxisanleitung ist geplante, strukturierte und reflektierte Ausbildung am Lernort Praxis und wird durch Pflegekräfte mit berufspädagogischer Weiterbildung zur Praxisanleitung durchgeführt. Die gezielte praktische Anleitung im Umfang von 10% Prozent während der Praxiseinsätze wird zu einer Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung. Ziel ist ein schrittweises Heranführen an die pflegerischen Aufgaben und Tätigkeiten durch qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Die Praxiseinrichtungen müssen hierzu über den Dienstplan sicherstellen, dass die Tätigkeit der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für ihre Tätigkeit im erforderlichen Umfang freigestellt werden. Auf der Basis von theoretisch Erlerntem, führen sie die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heran und vermitteln so berufliche Handlungskompetenz.
Das Gesetz verlangt eine umfassende Qualifikation für die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Damit Praxisanleitung wirksam gelingt, benötigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vertiefte pflegefachliche, aber auch personale Kompetenzen, die sie u. a. befähigen, eigeninitiativ und eigenverantwortlich gezielte Anleitungen zu planen und durchzuführen. Aus diesem Grund ist seit dem 01.01.2020 eine berufspädagogische Zusatzqualifikation (Weiterbildung Praxisanleitung) von 300 Stunden und eine jährliche berufspädagogische Pflichtfortbildung von 24 Stunden notwendig, um Praxisanleitung mit angehenden Pflegefachfrauen und -männern durchführen zu dürfen.
Am Leopoldina-Krankenhaus arbeiten über 60 stationsgebundene Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in dieser Funktion. Zudem gibt es auch noch ein neu aufgestelltes Team zusammengesetzt aus Pflegefachkräften aus den unterschiedlichsten Fachabteilungen unseres Hauses – den hauptamtlichen Praxisanleitern. Die Hauptamtlichen Praxisanleiter sind für die Sicherstellung der fachlichen Ausbildung und Ausbildungsqualität am Leopoldina-Krankenhaus verantwortlich. Darüber hinaus sind Sie Ansprechpartner für alle am Ausbildungsprozess beteiligten Akteure wie der Pflegedienstleitung, den Lehrkräften der Berufsfachschule für Pflege (carereer), den stationsgebundenen Praxisanleitern und natürlich den Auszubildenden.