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EndoProthetikZentrum

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Wesentliche Elemente des EndoCert-Verfahren

  • Endoprothetikzentren müssen über einen interdisziplinär gestalteten Behandlungspfad verfügen. Somit werden alle an der Leistungserbringung beteiligten Abteilungen bei der Zertfizierung berücksichtigt.
  • Angewandte Maßnahmen und Verfahren müssen leitliniengestützt sein.
  • Die geltenden Zuständigkeiten müssen geregelt sein und eine regelmäßige, interdisziplinäre Überprüfung sowie Anpassung der Pfade muss erfolgen.
  • Konsequente, durchgehende Begleitung und ausführliche Kommunikation mit dem Patienten während seiner Behandlung: Hierdurch wird eine verbesserte Beteiligung und Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess mit dem Ergebnis einer gesteigerten Versorgungsqualität erreicht.
  • Überprüfbarer Standard der Aus-, Weiter- und Fortbildung aller beteiligten Berufsgruppen: Die regelmäßige Schulung der beteiligten Mitarbeiter im Umgang mit den Implantatsystemen und die verbesserte Information aller am Behandlungsprozess mitwirkenden Berufsgruppen senkt die Fehleranfälligkeit. Zudem ist für die Sicherstellung einer zukünftigen, qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung die konsequente Aus- und Weiterbildung der ärztlichen Mitarbeiter von großer Bedeutung.
  • Regelmäßige Teilnahme des Zentrums an externen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie hiervon abgeleitet die Festlegung von Qualitätszielen. Die Teilnahme am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ist verpflichtend.
  • Durchführung bzw. Unterstützung von Forschungsvorhaben, vorrangig für Zentren der Maximalversorgung. Vorhaltung von Strukturelementen, die für eine sichere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung erforderlich sind
  • Einhaltung von rechtlichen Standards im Bereich der Hygiene und der Handhabung von Medizinprodukten
  • Konsequente, mindestens jährliche, externe Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben durch wenigstens zwei geschulte, externe Auditoren (Fachexperten), die wiederum der Kontrolle einer Fachkommission und einer zugelassenen Zertifizierungsstelle unterliegen.
  • Aberkennung des Zertifikates bei Feststellung von definierten Abweichungen von den Vorgaben.

Die Anzahl durchgeführter Versorgungen hat einen positiven Einfluss auf die erzielte Qualität. Dieser seit Jahren für viele Bereiche der Medizin nachgewiesene Zusammenhang gilt auch für die Endoprothetik. Dabei besteht diese Korrelation für die durchgeführten Operationen pro Operateur und für die Anzahl der Eingriffe pro operativer Einrichtung. Dieser positive Einfluss der Versorgungszahl entsteht somit bei der interdisziplinären Behandlung des Patienten während der gesamten Behandlungskette und durch die Routine und Erfahrung der Operateure. Eine korrekt und qualitativ hochwertig durchgeführte Operation führt nur dann zu einem sehr guten Ergebnis, wenn die Nachbetreuung des Patienten auf der Station und in allen weiteren Bereichen ebenfalls optimiert abläuft. Für die Erfassung der Ergebnisqualität werden zum jetzigen Zeitpunkt verschiedene, im Wesentlichen radiologische Kriterien herangezogen. Durch die Verpflichtung der zertifizierten Endoprothetikzentren zur Teilnahme am Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ist eine auch langfristige Erfassung der Behandlungsergebnisse sichergestellt. Daneben sollen zukünftig auch Kriterien der Patientenzufriedenheit mit dem Behandlungsergebnis erfasst und zunächst in Pilotprojekten ausgewertet werden. Hiermit ergeben sich interessante weiterführende Perspektiven für die zukünftige Bewertung der endoprothetischen Versorgung in Deutschland.