Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), auch kurz Lieferkettengesetz genannt, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.
Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland.
Das LkSG fordert die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur eigenen Menschenrechtsstrategie und umweltrechtlichen Erwartungen innerhalb unserer Lieferketten. Wesentliche Elemente der Grundsatzerklärung sind die Beschreibung der Verfahren, mit denen wir den freiwillig gesetzten und den gesetzlichen Pflichten nachkommen, die Darstellung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Prioritäten sowie unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer.
Hier ist unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten in der Lieferkette abrufbar.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), stellt das Leopoldina-Krankenhaus eine internes Meldeportal zur Verfügung. Über dieses Beschwerdeverfahren haben Geschäftspartner, Zulieferer und Beschäftigte, aber auch Patientinnen und Patienten sowie sonstige Personen die Möglichkeit, eine Meldung zu (drohenden) Rechtsverletzungen der Menschenrechte oder umweltbezogenen Pflichten – auf Wunsch anonym - abzugeben. So haben wir die Möglichkeit, Risiken oder drohende Verstöße frühzeitig identifizieren und gegebenenfalls umgehend geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Jedem Hinweis wird vertrauensvoll nachgegangen, selbst wenn er sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Wir möchten jedoch gleichermaßen darauf hinweisen, dass vorsätzlich falsch abgegebene Meldungen rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können.