Was passiert, wenn jemand infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Konkrete Wünsche für die medizinische Behandlung und Maßnahmen in der Sterbebegleitung können in einer Patientenverfügung verschriftlicht werden. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person ermächtigt für mich Entscheidungen zu treffen, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin.
Eintritt frei - ohne Anmeldung.