Für die geförderte berufliche Umschulung und Weiterbildung gelten Qualitätsnormen die in der "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" (AZAV nach SGB III) der Bundesagentur für Arbeit festgelegt sind. Hier werden, neben der bekannten Systematik eines Qualitätsmanagements, zusätzlich die Bildungsangebote u.a. hinsichtlich ihrer Arbeitsmarkttauglichkeit, Qualität der Lehrkräfte, Ausstattung und des pädagogischen Konzeptes überprüft.
Fabienne Mayer, verantwortlich für das Qualitätsmanagement der BFS für Pflege und Schulleiter Dirk Niedoba sind stolz darauf, dass damit auch weiterhin Arbeitssuchende sowie Umschülerinnen und Umschüler Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter für die Ausbildung in der Pflegefachhilfe einlösen können. Hierdurch wird Menschen, die aus anderen Berufen kommen, eine neue berufliche Perspektive in der Pflege geboten. Alle Beteiligten freuen sich über diese Möglichkeit, bietet diese doch wieder mehr Potential Personal für die Pflegeberufe und Krankenhäuser zu gewinnen - denn wer will, kann im Anschluss an die Ausbildung zur/zum Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer noch die zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann anschließen. Diese dauert 3 Jahre, kann sich aber um ein Jahr verkürzen, wenn man vorher den Abschluss zur/zum Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer gemacht hat.
Und dies nun erstmals auch an allen drei Schulstandorten des Zweckverbands Haßfurt/Schweinfurt.
Übrigens, dass das Ganze eine Erfolgsgeschichte ist, konnte die im September 2021 begonnene Ausbildung zur/zum Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer mit dem erfolgreichen Kursabschluss Mitte August erneut eindrücklich unter Beweis stellen.
Interessierte erhalten weitere Informationen unter www.carereer.de.