In Ausnahmefällen (z.B. im Sterbeprozess befindliche Patienten) können nach vorheriger Rücksprache mit der jeweiligen Station vereinzelte Besuche stattfinden. Für alle Ausnahmen gilt die 3G-Regelung und das permanente Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske.
Die genauen Regeln finden Sie hier