Weiterführende Informationen

Anpassungslehrgang/Kenntnisprüfung: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse bzw. Möglichkeiten der Nachqualifizierung

Zur Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen pflegeberuflichen Diplomen bzw. Prüfungszeugnissen besteht die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung abzulegen. Diese bezieht sich auf die Inhalte der staatlichen Abschlussprüfung und beurkundet nach Antragstellung bei einer Deutschen Behörde die Gleichwertigkeit und Anerkennung.

Beim Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege erfahren Sie als Pflegeprofi aus einem Nicht-EU-Land alles, was Sie für die Anerkennung Ihrer beruflichen Kompetenz in Deutschland brauchen.

Die Voraussetzungen zur Anerkennung der Ausbildungen nach Art, Dauer, Umfang, Form und Inhalt werden von der Regierung von Unterfranken formal geprüft. Sie berücksichtigt dabei auch in der beruflichen Pflege nachgewiesene Berufserfahrung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177673/177700/leistung/leistung_33157/index.html

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession

Kann die Regierung auf Grund der Antragsunterlagen die Gleichwertigkeit nicht feststellen, ist von Seiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers über entsprechende Anpassungsmaßnahmen ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen.

Wir, die staatlich anerkannte, kommunale Berufsfachschule für Pflege des Zweckverbandes Haßfurt/Schweinfurt, sowie das von uns vorgelegte Durchführungskonzept wurden von der Regierung von Unterfranken geprüft und zur Durchführung von Vorbereitungskursen zur Kenntnisprüfung und für Anpassungslehrgänge (incl. Kenntnisprüfung) sowie zur Abnahme von Kenntnisprüfungen ermächtigt.

Unsere Schule bietet daher

  • den Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung,
  • die Kenntnisprüfung (praktische Prüfung mit einem anschließenden Prüfungsgespräch) und
  • den Anpassungslehrgang mit Kenntnisprüfung (praktische Prüfung mit einem anschließenden Prüfungsgespräch)

an.

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen Fachgespräch zu den unterrichteten Themenbereichen (TB) sowie einer praktischen Prüfung zu mehreren Pflegesituationen.

Inhalte

300 Stunden, davon 120 begleitetes Praktikum und mindestens 180 Stunden theoretischer Unterricht.

  • TB 3: Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen (45 Std.)
  • TB 4: Medizinische Diagnostik und Therapie (45 Std.)
  • TB 5: Rechtliche Rahmenbedingungen (30 Std.)
  • TB 6+7: Berufliche Anforderungen sowie Zusammenarbeit in Gruppen und Teams (20 Std.)
  • TB 1+2: Pflegeplanung (10 Std.)
  • TB 8: Erste-Hilfe-Kurs (bei Bedarf ergänzend 9 Std.)
  • Fachpraktischer Unterricht (20 Std.) sowie Prüfungsvorbereitung (10 Std.)

 

Folgende Unterlagen bitten wir Sie der Anmeldung beizufügen:

  • Bescheid der Regierung
  • Deutschzertifikat B2 Pflege (Goethe-Institut, telc, ÖSD)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Zeugnisse bzw. Urkunden in beglaubigter Übersetzung

Bitte beachten Sie, dass für die Beratung, Kurse bzw. Lehrgänge und für die abschließende Prüfungen Kosten anfallen.

Gerne informieren und beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über das individuelle Vorgehen in Ihrem Fall.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Schulsekretariat (Tel.: 09721 720-3542 oder krankenpflegeschule(at)leopoldina.de bzw. krankenpflegeschule(at)hassberg-kliniken.de).